Religionsgesellschaften

Religionsgesellschaften

Religionsgesellschaften, neben den großen Kirchengemeinschaften bestehende selbständige religiöse Organisationen, erst seit dem Durchbruch des Toleranzprinzips im 19. Jahrh. allgemein erlaubt und im Deutschen Reiche durch das Gesetz vom 3. Juli 1869 über die Unabhängigkeit der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte vom Religionsbekenntnis als berechtigt anerkannt, sofern sie nicht gegen das Staatsgesetz verstoßen; teils selbständige jurist. Persönlichkeiten, teils unter dem Vereinsrecht stehend.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Religionsgesellschaften — sind Personenvereinigungen zu religiösen Zwecken. Man unterscheidet privilegierte R. mit Korporationsrechten, nicht privilegierte mit Korporationsrechten und R. ohne Korporationsrechte. Zu den ersten gehören in Deutschland die evangelische und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erlass über die Religionsgesellschaften — Der Erlass über die Religionsgesellschaften (jap. 宗教法人令, shūkyō hōjinrei) von 1945 löste in Japan das Gesetz über die Religionsgemeinschaften ab. Bis zu seiner Außerkraftsetzung am 3. April 1951 bildete er den maßgeblichen, formalen Rahmen für… …   Deutsch Wikipedia

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  • Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften — Die AKR – Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften ist ein interreligiöses Forum, das 1947 in Berlin gegründet wurde, um das religiöse Leben nach dem Krieg in Berlin erneut aufleben zu lassen. Diese Idee fand damals… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften in Berlin — Die AKR – Arbeitsgemeinschaft der Kirchen und Religionsgesellschaften ist ein interreligiöses Forum, das 1947 in Berlin gegründet wurde, um das religiöse Leben nach dem Krieg in Berlin erneut aufleben zu lassen. Diese Idee fand damals… …   Deutsch Wikipedia

  • Art. 140 GG — Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die wichtigste staatskirchenrechtliche Bestimmung des deutschen Grundgesetzes. Wortlaut Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 140 GG — Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist die wichtigste staatskirchenrechtliche Bestimmung des deutschen Grundgesetzes. Wortlaut Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — ist die wichtigste staatskirchenrechtliche Bestimmung des deutschen Grundgesetzes. Wortlaut Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Die in Bezug… …   Deutsch Wikipedia

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